Gute Nachrichten für Jerome Boateng, Klaas Jan Huntelaar und ihre Vereine FC Bayern München sowie FC Schalke 04. Der DFB hat den Einsprüchen der Klubs gegen die Rotsperren stattgegeben und das Strafmaß der beiden Spieler reduziert. Insbesondere bei Boateng wählte das Gericht dabei jedoch eine Begründung, die als Nicht-Jurist kaum zu verstehen ist.
Boateng fehlt zwei statt drei Partien
Zuerst das Formelle: Boateng wird nur zwei Spiele gesperrt sein. Ursprünglich sollte er drei Partien aus dem Verkehr gezogen werden. Er hatte in der Partie gegen Schalke 04 seinen Gegenspieler Sidney Sam im Strafraum gefoult. Manuel Neuer hielt den fälligen Elfmeter – und brach Boateng damit in erster Instanz das Genick.
Der DFB wertete das Foul als Verhinderung einer klaren Torchance, die nicht zu einem Treffer führte. Darauf stehen zwei Spiele Sperre. Da Boateng allerdings bereits zum fünften Mal in der Bundesliga einen Platzverweis erhalten hat, gilt er als Wiederholungstäter. Die Sperre wurde deshalb auf drei Partien erhöht. Hätte Neuer den Elfmeter allerdings ins Tor gelassen, wäre Boateng für das identische Vergehen nur ein Spiel gesperrt worden, weil der Gegentreffer angerechnet worden wäre. Dem DFB-Sportgericht war der Unterschied zwischen verwandeltem und nicht verwandeltem Elfmeter für das identischen Vergehen zu hoch und entschied sich deshalb für die goldene Mitte – zwei Spiele Sperre. Boateng darf gegen den SC Paderborn wieder auflaufen.
Huntelaar muss vier Partien aussetzen
Einfacher war es bei Huntelaar: Der DFB-Kontrollausschuss hatte den Angreifer nach seiner roten Karte gegen Hannover 96 wegen einer Tätlichkeit für sechs Spiele gesperrt. Dies sei viel zu hart, befand das Sportgericht und reduzierte die Strafe auf vier Spiele. Allerdings werden die zwei Partien Differenz zur Bewährung ausgesetzt. Passiert noch einmal etwas in dieser Saison, werden sie wieder fällig.