Die Revolution im deutschen Profi-Fußball bleibt aus – zumindest vorerst. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat im Streitfall zwischen dem FSV Mainz 05 und seinem ehemaligem Keeper Heinz Müller für den Bundesligisten entschieden. Die Richter hoben ein erstinstanzliches Urteil aus dem letzten Jahr auf, das zu Gunsten des 37-Jährigen ergangen war. Jener hatte auf unbefristete Weiterbeschäftigung geklagt. Hätte er Recht bekommen, wäre das gesamte System der befristeten Verträge, das im Fußball üblich ist, aus den Angeln gehoben worden. Die DFL stand in dem Prozess deshalb eng an der Seite der Mainzer.
Deshalb entschieden die Richter gegen Müller
Beim Landesarbeitsgericht sah man im Profi-Fußball eine Ähnlichkeit zur Unterhaltungsbranche. Fans hätten beispielsweise ein „Abwechslungsbedürfnis“ bezüglich der Kaderzusammenstellung der Klubs. Würde man die Regeln für unbefristete Einstellungen, die in den meisten Arbeitnehmer-Verträgen nach zwei Jahren greifen, diesbezüglich anwenden, hätte dies unbotmäßige finanzielle Kraftakte für die Klubs zur Folge, erläuterte der vorsitzende Richter Michael Bernandi. Für den Fußball gelte deshalb der identische Grundsatz wie auch für die Unterhaltungsindustrie: Aufgrund der Eigenart der Branche seien befristete Einstellungen zulässig.
Das war wohl nicht das letzte Wort
In dieser Angelegenheit könnte es allerdings zu einem weiteren Treffen vor Gericht kommen. Bernandi machte bereits vor dem Urteilsspruch deutlich, dass man eine Revision zulassen werde. Müller könnte sich so als nächstes an das Bundesarbeitsgericht wenden oder gleich weiter zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen. Ob man einen entsprechenden Schritt gehen werde, wisse man aber noch nicht, ließ der Anwalt des früheren Keepers wissen. Zur Debatte steht auch noch, dass sich Mainz und der 37-Jährige außergerichtlich einigen. Müller fordert mehr als 400.000 Euro Abfindung dafür, dass er in der Saison 2013/14 in die zweite Mannschaft abgeschoben worden ist. Er fühlt sich durch den Schritt der Chance beraubt, über eine Mindestzahl von Einsätzen in der Bundesliga in der fraglichen Spielzeit seinen Vertrag automatisch zu verlängern. Bislang war Mainz allerdings nicht bereit, diesbezüglich auch nur einen Cent zu zahlen. Nach dem aktuellen Urteil scheint es eher unwahrscheinlich, dass die Rheinhessen nun umdenken.