Die Revolution im deutschen Profi-Fußball bleibt aus – zumindest vorerst. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat im Streitfall zwischen dem FSV Mainz 05 und seinem ehemaligem Keeper Heinz Müller für den Bundesligisten entschieden. Die Richter hoben ein erstinstanzliches Urteil aus dem letzten Jahr auf, das zu Gunsten des 37-Jährigen ergangen war. Jener hatte auf unbefristete Weiterbeschäftigung geklagt. Hätte er Recht bekommen, wäre das gesamte System der befristeten Verträge, das im Fußball üblich ist, aus den Angeln gehoben worden. Die DFL stand in dem Prozess deshalb eng an der Seite der Mainzer.
Deshalb entschieden die Richter gegen Müller
Beim Landesarbeitsgericht sah man im Profi-Fußball eine Ähnlichkeit zur Unterhaltungsbranche. Fans hätten beispielsweise ein „Abwechslungsbedürfnis“ bezüglich der Kaderzusammenstellung der Klubs. Würde man die Regeln für unbefristete Einstellungen, die in den meisten Arbeitnehmer-Verträgen nach zwei Jahren greifen, diesbezüglich anwenden, hätte dies unbotmäßige finanzielle Kraftakte für die Klubs zur Folge, erläuterte der vorsitzende Richter Michael Bernandi. Für den Fußball gelte deshalb der identische Grundsatz wie auch für die Unterhaltungsindustrie: Aufgrund der Eigenart der Branche seien befristete Einstellungen zulässig. Read the rest of this entry »